Zum 5. Mai fordern Menschen mit Trisomie 21 und Angehörige die konsequente Umsetzung der Grund- und Menschenrechte
Unser Grundgesetz wird im Mai 75 Jahre alt. Zu unseren Grundrechten zählen die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und das Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten. Seit 15 Jahren gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Grundgesetz steht, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf und dass alle das Recht haben, ihren Beruf, ihren Arbeitsplatz und ihre Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Menschen mit Trisomie 21 wollen lernen und einen Beruf ausüben. Sie wollen Teil unserer Gesellschaft sein und auf Augenhöhe agieren. Dafür brauchen sie mehr Inklusion, mehr gemeinsames Leben, mehr gemeinsames Lernen, mehr gemeinsames Arbeiten und Wohnen und ganz wichtig: barrierearme Informationen. Und sie brauchen klare Signale, dass sie in unserer Gesellschaft auch in Zukunft willkommen sind.
Durch pränatale Tests kann man heute in einem frühen Stadium der Schwangerschaft erfahren, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, ein Kind mit einer Trisomie 21 zu bekommen. Ein positiver Tests veranlasst viele Schwangere zur Beendigung der Schwangerschaft.
Menschen mit Trisomie 21 und Angehörige fordern die Umsetzung der Grund- und Menschenrechte und klare Signale für Vielfalt und ein gutes Leben mit Trisomie 21 in der Zukunft.
KIDS Hamburg e. V. Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom engagiert sich seit 25 Jahren für Menschen mit Trisomie 21 und ihre Angehörigen. Der Verein setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Trisomie 21 ein.
Bei Menschen mit Trisomie 21 ist das 21. Chromosom dreifach vorhanden. Menschen, die mit einer Trisomie 21 leben, haben 47 statt 46 Chromosomen in ihren Zellen.
KIDS Hamburg e. V., Tel. 040 38 61 67 83
E-Mail: babette.radke@kidshamburg.de
Für Fragen und weitere Infos stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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