KIDS Hamburg e. V. Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom ist 1999 aus einer Elterninitiative entstanden und hat sich seit dem stetig weiterentwickelt und zunehmend professionalisiert. Mittlerweile haben wir über 400 Mitglieder.
Diese Entwicklung ist nur durch die aktive Arbeit unserer Mitglieder möglich. Selbsthilfe ist auch nach fast 20 Jahren das Herzstück der erfolgreichen Vereinsarbeit von KIDS Hamburg e.V.
Nur durch die Unterstützung unserer Mitglieder und ihre Ideen können wir Projekte planen und durchführen. Diese kommen dann wieder allen Mitgliedern und ihren Angehörigen zugute.
Wenn Sie Mitglied bei KIDS Hamburg e. V. werden möchten, können Sie lt. Satzung zwischen einer ordentlichen Mitgliedschaft oder einer Fördermitgliedschaft wählen.
Ordentliche Mitgliedschaft
Als ordentliches Mitglied unterstützen Sie den Verein aktiv. Im Rahmen der Mitgliederversammlung haben Sie eine wahlberechtigte Stimme und stellen damit das höchste Organ des Vereines dar. Sie unterstützen Ihren Verein durch aktive Mitarbeit im Wissen, dass sich Ihr Verein durch das Miteinander und die Mithilfe seiner Mitglieder entwickelt und lebt.
Fördermitgliedschaft
Als Fördermitglied unterstützen Sie den Verein maßgeblich finanziell, haben aber eine beratende Stimme in der Mitgliederversammlung und können sich gerne durch aktive Mitarbeit in das Vereinsleben und die Vereinsentwicklung mit einbringen.
Mitgliedsbeitrag
Für Privatpersonen als ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder / Jahr:
90,00 Euro für eine Einzelmitgliedschaft;
135,00 Euro für eine Familienmitgliedschaft
Für Vereine, Institutionen, Stiftungen oder Firmen:
bis 200 Mitglieder/Mitarbeiter | 150 Euro |
bis 500 Mitglieder/Mitarbeiter | 375 Euro |
bis 1.000 Mitglieder/Mitarbeiter | 600 Euro |
mehr als 1.000 Mitglieder/Mitarbeiter | 750 Euro |
Die Jahresbeiträge sind zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig. Bitte beachten Sie, dass nur die Zahlung per Lastschrift mit einem uns erteilten SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) möglich ist. Der Jahresbeitrag wird in zwei Raten am 1. Februar und am 1. August eingezogen (bei Eintritt ab dem 2. Quartal wird der Beitrag in einer Rate eingezogen). Bei Eintritt beträgt der Mitgliedsbeitrag 1/4 des Jahresbeitrages pro angefangenes Quartal; bei Austritt werden keine Rückzahlungen geleistet.
Spendenbescheinigung
Für Mitgliedsbeiträge bis Euro 200,00 gilt der Kontoauszug mit der Lastschriftbelastung als Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt. Für höhere Beiträge stellen wir selbstverständlich Spendenbescheinigungen aus.
Wir bitten Sie, die Beitrittserklärung im Original per Post an unser Vereinsbüro zu senden. Nach Aufnahme durch den Vorstand erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft.
Download: Beitrittserklärung für eine Mitgliedschaft als Einzel- oder Familienmitgliedschaft
Download: Beitrittserklärung für eine Mitgliedschaft als Verein, Institution, Stiftung oder Firma