In einem offenen Brief an die Hamburger Schulbehörde fordern wir gemeinsam mit Leben mit Behinderung Hamburg und der Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus ein Recht auf gute Förderplanung, verlässliche individuelle Lernbegleitung und bei Bedarf Lernzeitverlängerung für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden im Corona-Homeschooling abgehängt. Es fehlen Struktur- und Lernplanungen sowie geeignete Arbeitsmaterialien und die notwendige Assistenz. Gesicherte Begleitung und Förderung in der Distanzlernzeit fehlen.
„Für Schüler mit einem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wirkt die Coronakrise wie ein Brennglas, das die Probleme, in der Beschulung verstärkt“, sagt Kerrin Stumpf, Geschäftsführerin des Elternvereins von Leben mit Behinderung Hamburg. Inzwischen habe die Schulbehörde eingewilligt, dass in diesem Jahr einmalig bei Bedarf die Möglichkeit einer Lernzeitverlängerung besteht. „Das ist ein wichtiger Schritt“, freut sich Kerrin Stumpf. „Wenn das Lernen in Schule für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nicht klappt, wie jetzt im Homeschooling, dürfen die schlechten Bedingungen den Kindern keine Nachteile bringen. Gewährt man ihnen die Assistenz, die sie benötigen oder auch das ‚Sitzenbleiben‘, haben sie die Chance, wichtige Lernziele nicht zu verpassen.“
Nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf ungehinderten und gleichberechtigten Zugang zu Bildung. „Schüler*innen mit Behinderung benötigen besondere Hilfen wie Schulbegleitung und Assistenz, um ihr Recht auf Bildung wahrzunehmen“ so Stumpf weiter. „Auch das SGB IX sieht eine gleiche und wirksame Teilhabe an schulischer Bildung für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vor.“