Der pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen ist verfassungswidrig:
Der Paritätische begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Kompetenz- und Infozentrum Down-Syndrom
Der pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen ist verfassungswidrig:
Der Paritätische begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes