Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Personen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten ebenfalls Leistungen der Eingliederungshilfe.
Zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gehören u. a.
– Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
– Besuch einer Kindertagesstätte
– Gastweise Unterbringung, z. B. Ferienreisen
– Heilpädagogische Frühförderung
– HfbK Hilfe für Familien mit behinderten Kindern
Das Recht der Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt.
Information des Fachamtes Eingliederungshilfe Hamburg finden Sie hier.